Festvortrag von Dr. Armin Heim, 15. Dezember 2001
Rengetsweiler und der „Randen“
Festvortrag anlässlich der Namensgebung der „Randen-Halle“ in Rengetsweiler am 15.12.2001
Die „Randen-Halle“ trägt ihren Namen in Anlehnung an das gleichnamige Waldgebiet zwischen Rengetsweiler und Wald, dessen Bodenschatz, dem sogenannten „Randengold“ (Quarzsand) sie letztlich ja ihre Entstehung zu verdanken hat. Sie trägt damit aber zugleich auch einen Namen, dessen sprachwissenschaftliche Erklärung äußerst schwer fällt. Abgesehen davon, dass bekanntlich auch ein kleiner Gebirgszug im Klettgau als „Randen“ bezeichnet wird, ist das Wort ansonsten als Flurname äußerst selten. In den einschlägigen Flurnamenbüchern, Wörterbüchern und Lexika sucht man den Begriff vergeblich. Vielleicht leitet sich „Randen“ von dem alten Wort „Rangen“ ab, was so viel wie Hügelkette oder Hügelreihe bedeutet (der Wechsel von g zu d ist in der Sprachentwicklung häufig zu beobachten). Darüber hinaus kann spekuliert werden, dass „Randen“ irgend etwas mit Grenze zu tun hat, sei es Grenze eines Gebietes oder Grenze eines Waldes.
Tatsächlich ist die Ortsgeschichte von Rengetsweiler entscheidend geprägt einerseits von der Lage des Dorfes inmitten eines früher weitläufigen und dichten Waldgebietes, andererseits durch Grenzläufe. Werfen wir also einen Blick auf die Geschichte, um auf diese Weise vielleicht der Deutung des Namens „Randen“ einen Schritt näher zu kommen.
Über die Entstehungsgeschichte von Rengetsweiler verrät uns bereits der Ortsname das Wesentliche: Wie alle Orte mit der Endsilbe -weiler, so entstand auch Rengetsweiler im 8. oder 9. Jahrhundert als sogenannter Ausbauort, d.h. ausgehend von einer älteren Siedlung machte sich die dort überzählige Bevölkerung auf, um durch Rodung von Wäldern einen neuen Ort in bislang noch unbesiedeltem Gebiet zu gründen.
Man kann in unserem Raum den Verlauf der Siedlungstätigkeit im Hochmittelalter anhand der Ortsnamen recht gut nachvollziehen: Die alemannischen Altsiedelorte mit der Namensendung -ingen, die bereits im 5. und 6. Jahrhundert entstanden waren, finden wir an den siedlungstopographisch günstigsten Stellen entlang des Ablachtals: Göggingen, Menningen, Schnerkingen, Bichtlingen. Es dauerte einige Jahrhunderte, ehe die Bevölkerung in diesen Altsiedelorten so weit angewachsen war, dass die zur Landwirtschaft geeigneten Flächen knapp wurden. Bevor man also zur Teilung und damit Verkleinerung der
bestehenden Höfe schritt, hielt man Ausschau nach neuen Siedlungsgründen in den umliegenden Waldgebieten. So entstanden in unmittelbarer Nachbarschaft fast jedes Altsiedelortes Ausbausiedlungen, deren Ortsnamen auf -stetten oder -hofen endeten. Im Falle von Menningen, wo ein Seitental der Ablach offenbar vergleichsweise günstige Siedlungsvoraussetzungen bot, entstand sogar eine ganze Kette von Folgesiedlungen: Leitishofen, Kogenhofen (das heutige Ringgenbach), Buffenhofen, Dietershofen, Allmannshofen. Und ausgehend von dieser ersten Welle von Neugründungen folgte schon nach wenigen Generationen eine zweite Welle tief ins Waldland vorgetriebener Siedlungen, nämlich die Weilerorte: Rengetsweiler, Walbertsweiler, Wanhartsweiler. Alle diese Ortschaften, die zunächst kaum mehr als zwei oder drei Höfe umfaßt haben dürften, waren – wie schon die Altsiedelorte – benannt nach ihrem Ortsgründer: Der Name Rengetsweiler bezeichnet also die Siedlung eines Mannes, der vermutlich Reginger hieß.
Dr. Armin Heim während seines Festvortrages – Bild: Kleinert
Dieser Reginger und seine Gefährten gehörten zu denen, die hier wohl im 9. Jahrhundert das unendlich mühselige Geschäft auf sich nahmen, inmitten der damaligen Wildnis durch Rodung neue Siedlungs- und Anbauflächen zu gewinnen. Oft war solchen Ausbauorten keine lange Dauer beschieden, da sich die Böden in den ungünstigeren Siedlungslagen als zu wenig ertragreich oder zu feucht erwiesen; manchmal mangelte es auch am nötigen Trinkwasser. Das in der Petershauser Chronik erwähnte Wanhartsweiler, das wahrscheinlich ganz in der Nähe und jedenfalls auf der späteren Rengetsweiler Gemarkung gelegen war, ist ein Beispiel für eine solche schon bald wieder aufgegebene Siedlung. Die Gründer von Rengetsweiler hatten offensichtlich mehr Glück bei ihrer Standortwahl.
Ausschlaggebend für die Gründung neuer Rodungsorte war neben dem wachsenden Bevölkerungsdruck in den Altsiedelorten auch der Anreiz, der sich durch die rechtliche Besserstellung ergab. Wer nämlich sein Land selbst der Wildnis abgewann und urbar machte, dem gehörte es zu eigen, d.h. er war im Unterschied zu den Bauern in den Altsiedelorten zunächst einmal keinem Grundherrn abgabepflichtig. Natürlich hat sich auch in den Rodungsorten über kurz oder lang das allgemeine System der Grundherrschaft durchgesetzt, bei der sich nahezu das gesamte Land in der Hand einiger weniger Großgrundbesitzer befand, die die Dorfbewohner in immer stärkere Abhängigkeit und schließlich unter die Leibeigenschaft zwangen. Trotzdem muss auffallen, dass hier in den Waldorten südlich der Ablach noch erstaunlich lange, nämlich bis ins 14. Jahrhundert, freie Bauern nachweisbar sind.
Wie einsam und abgelegen die Gegend im Hochmittelalter tatsächlich gewesen sein muss, zeigt übrigens auch der Umstand, dass 1214 der kleine Ort Wald in einer Senke hinter dem „Randen“ zur Ansiedlung eines Zisterzienserinnenklosters auserkoren wurde. Der Zisterzienserorden suchte bewusst menschenleere und weltabgeschiedene Landstriche für die Gründung seiner Klöster.
Zur Zeit der Gründung von Kloster Wald im frühen 13. Jahrhundert war die Siedlungstätigkeit in unserem Raum längst abgeschlossen. Wald war – von Rengetsweiler aus gesehen -jenseits des „Randen“ entstanden. Wahrscheinlich bezeichnete der „Randen“ die äußerste Grenze der hochmittelalterlichen Siedlungstätigkeit, soweit sie vom Ablachtal her erfolgt ist. Als eine der höchsten Erhebungen im Waldland bildete der „Randen“ eine natürliche Grenzscheide; andere Ausbauorte jenseits des „Randen“ – Riedetsweiler, Hippetsweiler, Gaisweiler – sind sicher aus entgegengesetzter Richtung, also von anderen Altsiedelorten aus gegründet worden.
Spätestens im 12. Jahrhundert waren die letzten Siedlungslücken geschlossen worden und der „Randen“ hatte seine ursprüngliche Bedeutung als Siedlungsgrenzscheide verloren. Dennoch ist auffallend, dass ausgerechnet zwischen den beiden benachbarten Orten Rengetsweiler und Wald, also im Bereich des „Randen“, noch über Jahrhunderte hinaus eine zählebige Herrschaftsgrenze verlief. Betrachten wir also noch kurz den weiteren Verlauf der Entwicklung, weil sich gerade hierin auch die geschichtliche Sonderstellung von Rengetsweiler abzeichnet:
Das Kloster Wald begann schon bald nach seiner Gründung damit, in den Waldsiedlungen südlich der Ablach zielgerichtet eine Grund- und Niedergerichtsherrschaft aufzubauen. Aus dem vielfältigen Landbesitz, der von nun an von den umliegenden adligen Grundherren dem Kloster gestiftet wurde, sollte ein möglichst arrondiertes Besitztum bzw. eine klar umgrenzte Verwaltungseinheit geschaffen werden.
Wir wissen bislang äußerst wenig über die Herrschafts- und Besitzverhältnisse im 12. und 13. Jahrhundert in diesem Gebiet. Anzunehmen ist, dass die Täleorte und Rengetsweiler zunächst zum Hoheitsgebiet der Grafschaft Rohrdorf gehörten. Die Pfarrei Dietershofen, die wohl noch im 12. Jahrhundert vermutlich von den Rohrdorfer Grafen gegründet wurde und von Anfang an auch Rengetsweiler umfasste, zählte jedenfalls zum Landkapitel Meßkirch. Rengetsweiler selbst wird im Jahre 1256 erstmals urkundlich erwähnt, als der Landadlige Rudolf von Reischach dem Kloster Wald hier einen Hof schenkte. Die Urkunde mit dieser Ersterwähnung ist in doppelter Hinsicht bemerkenswert: sie zeigt uns zum einen, dass der Grundbesitz in Rengetsweiler bereits auch hier – und vermutlich schon längst – in adliger Hand war; und sie führt ferner vor Augen, dass Rengetsweiler schon früh Zielobjekt der Walder Grunderwerbspolitik geworden war. (in manchen Darstellungen zur Ortsgeschichte liest man als Jahr der Ersterwähnung 1220 beim Auftreten eines Ulrich von Rengetsweiler. Dieser gehörte aber wohl eher in das abgegangene Regentsweiler bei Ludwigshafen/Bodensee.) Kloster Wald vermochte es allerdings nie, den gesamten Grundbesitz in Rengetsweiler unter seine Kontrolle zu bringen. Ein Teil der Höfe befand sich im Besitz des Klosters Petershausen, in der Hand verschiedener Niederadelsgeschlechter aus der Umgebung oder sogar im Besitz von Bürgern der Städte Meßkirch und Pfullendorf. Ständig wurden über die Jahrhunderte hinweg Güter verkauft, verschenkt, getauscht, so dass es völlig unmöglich wäre, hier die gesamte Geschichte der grundherrlichen Besitzverhältnisse nachzuzeichnen.
Interessanter ist die Frage nach der Ortsherrschaft. Wer hat in einem Dorf, dessen Grundbesitz auf mehrere Grundherren verteilt ist, letztlich das Sagen? Und hier zeigt sich nun der Sonderweg, den Rengetsweiler in seiner Entwicklung genommen hat und durch den sich das Dorf von den Nachbardörfern unterschieden hat. Während die umliegenden Orte nämlich im Lauf des 14. und 15. Jahrhunderts allesamt der Klosterherrschaft Wald einverleibt werden konnten, war Rengetsweiler Bestandteil der Herrschaft Sigmaringen. Innerhalb des Walder Territoriums, das praktisch das gesamte Gebiet zwischen Ablach- und Kehlbachtal
umfasste, bildete Rengetsweiler fortan einen Fremdkörper. Wie aber kamen die räumlich doch relativ weit entfernten Herren in Sigmaringen, die vor Ort nicht einmal zu den Grundherren gehörten, in den Besitz dieser Ortsherrschaft?
Den Besitzstand der Herrschaft Sigmaringen finden wir zum ersten Mal im Habsburger Urbar des Jahres 1306 aufgelistet Neben einigen wenigen Dörfern rund um Sigmaringen wird hierbei auch die Vogtei über die Untertanen des Klosters Wald sowie über die Freien Leute jenseits der Ablach angeführt, wobei Rengetsweiler ausdrücklich genannt ist. Unter Vogtei ist hier in erster Linie die Gerichtshoheit zu verstehen, die vor allem das Abstrafen schwerwiegender Kriminaldelikte betraf. Da ein Kloster nicht in eigener Regie Strafsachen aburteilen konnte, mußte es sich – ebenso wie auch die Freien Leute – dem Schutz und der Oberherrschaft eines Vogteiherrn unterstellen. Diese Hochgerichtsbarkeit konnte nur von Grafen ausgeübt werden. Da nun aber die Rechtsnachfolger der 1210 ausgestorbenen Grafen von Rohrdorf, die Truchsessen von Waldburg-Rohrdorf, dem niederen Ministerialenadel entstammten und keinen Grafentitel besaßen, kamen sie wohl als Vogteiherren nicht in Betracht. Schon die ersten Besitzer von Sigmaringen hatten sich Grafen von Sigmaringen genannt. Ihre Nachfolger, die Grafen von Spitzenberg-Helfenstein und von
Montfort, hatten wohl nach dem Aussterben der Rohrdorfer Grafen verschiedene Hoheitsrechte im Meßkircher Raum an sich gezogen.
Um 1290 hatten die Habsburger im Rahmen ihres großangelegten Ländererwerbs in Schwaben auch die Herrschaft Sigmaringen erworben und zugleich die Vogteigewalt über das Kloster an sich gezogen. Und von nun an spätestens teilte Rengetsweiler die Geschicke der Herrschaft Sigmaringen, die schon 1323 von Österreich an die Grafen von Württemberg verpfändet wurde. Auch Württemberg erfreute sich dieses südlichsten Eckpfeilers seiner Länder nicht allzu lange und verpfändete Sigmaringen 1399 an die Grafen von Werdenberg-Trochtelfingen. Unter dieser Familie nun, die wenigstens zeitweise auch wieder in Sigmaringen residierte, erfuhr die Herrschaft Sigmaringen per kaiserliches Privileg 1460 die Aufwertung zur Grafschaft. Mit entscheidend als Legitimation für diese rechtliche Höherstellung war die seit langer Zeit ausgeübte Vogteigewalt in den Dörfern südlich der Ablach.
Gemeinsam mit der gesamten Klosterherrschaft Wald gehörte Rengetsweiler also nun zur Grafschaft Sigmaringen, aber der Ort unterschied sich nach wie vor von seinen Nachbardörfern darin, daß die Sigmaringer Grafen hier nicht allein die Landeshoheit, sondern auch die niedere Gerichtsbarkeit und damit die eigentliche Ortsherrschaft ausübten. Diese Ortsherrschaft der Sigmaringer Grafen muß angesichts der verworrenen grundherrlichen Situation – schon recht früh durchgesetzt worden sein, noch ehe die vom Kloster Wald begonnene Territorialpolitik hier greifen konnte.
Nach dem Aussterben der Werdenberger 1534 fiel die Grafschaft entsprechend einer vertraglichen Vereinbarung an Österreich, also erneut an das Haus Habsburg, das aber schon im Jahr darauf 1535 die Grafen von Zollern mit dem Besitz belehnte. Die Herrschaftsverhältnisse innerhalb der Grafschaft Sigmaringen gestalteten sich vollends kompliziert, als seitens der vorderösterreichischen Regierung in Innsbruck in der Folgezeit immer entschiedener darauf hingearbeitet wurde, unter Hinweis auf die österreichische Lehenshoheit landesherrliche Rechte an sich zu ziehen und zu Lasten der Zollern so etwas wie eine österreichische Oberlandeshoheit über die Grafschaft Sigmaringen zu etablieren.
In diesem Spiel der Mächte waren es übrigens oft die Untertanen, die profitierten. Auch in Rengetsweiler erkannte man rasch, dass es von Vorteil sein konnte, der Diener zweier Herren zu sein, da man im Konfliktfall die eine Obrigkeit gegen die andere ausspielen konnte. Als etwa im Jahr 1620 Graf Johann von Zollern sich anschickte, zwecks einer Vereinheitlichung seiner Verwaltung sich über lokalspezifische Rechtsgewohnheiten hinwegzusetzen und bei dieser Gelegenheit gleichzeitig auch die Steuerschraube anzudrehen, da klagten die Rengetsweilerner zusammen mit den Thalheimern in Innsbruck vor Herzog Leopold gegen ihren Herrn und erzielten immerhin in vielen
Punkten eine Kompromissregelung. Und dass man sich von nun an auch in Rengetsweiler gut österreichisch gab, zeigt eindrucksvoll eine Bittschrift der Gemeinde an den österreichischen Landeshauptmann in Rottenburg aus dem Jahre 1690: Hintergrund der Angelegenheit war, dass die österreichische Regierung in einigen zollerischen Orten darunter auch in Rengetsweiler – auf die Steuerhoheit verzichten wollte. In dem Memorial, welches die betroffenen Untertanen lieber „mit blueth alß mit der
dinten“ geschrieben hätten, bat man nun „fueßfellig“, beim Erzhaus Österreich bleiben zu dürfen. Jahrelang hätten sie „schweiß undt blueth mit darschießung viler 1000
fl, wordurch unßem weibern undt unschuldigen kindem daß broth auß dem mund gezogen,
baarfueß, und aller orthen grossen mangel gelitten…, allein
darumben, daß wür under deß … erzhauß…höchstwerthigstem schutzfligel verbleiben
kinden.“ Lieber wolle man dem „hayligen allmußen nachgehen, alß von dem hochlöblichen
erzhauß, … alß unßerem natürlichen landtsfürsten
geschaiden“ werden. Wenn der Kaiser in Wien von ihrer
„allerunderthenigsten devotion, trew, liebe undt eufer“ wissen würde, hätte er sie bestimmt nicht
„hindangesezt‘. Man sei sicher, der Kaiser werde sie wieder als österreichische Landeskinder annehmen,
„dan nit allein unß, sondern der gantzen weit bekhant, wie dises hochlöbliche erzhauß … dero allergetrewiste underthanen … bev dero
freyhaiten“ erhalte.
Spätestens die Umwälzungen der napoleonischen Zeit im beginnenden 19. Jahrhundert haben der österreichischen Präsenz in Oberschwaben – ebenso wie dem Zinsterzienserinnenkloster Wald das Ende bereitet. Die Fürsten von Hohenzollern indessen konnten dank ihrer Beziehungen zum preußischen Königshaus sowie zur Familie Napoleons ihre politische Unabhängigkeit über diese stürmischen Jahre hinweg nicht nur bewahren, sondern sogar noch weiter ausbauen. So wurde 1806 aus der Österreich lehenbaren Grafschaft Sigmaringen das souveräne Fürstentum
Hohenzollern-Sigmaringen, das immerhin fast ein halbes Jahrhundert lang Bestand hatte, ehe es 1850 dem Königreich Preußen eingegliedert wurde. Rengetsweiler und die hohenzollerischen Nachbarorte waren seither von der inzwischen badisch gewordenen Umgebung – Meßkirch und Pfullendorf – durch eine Staatsgrenze getrennt; ein Umstand, der eine besondere Pikanz erfuhr, als 1866 Baden und Preußen miteinander im Kriegszustand lagen. Zwar kam es in Hohenzollern zu keinen Kampfhandlungen, aber das Ländchen musste eine württembergische
Besatzung erdulden.
Noch über ein Jahrhundert lang blieb die badisch-preußische Grenze als Landesgrenze bzw. nach 1945 als Kreisgrenze bestehen Bekanntlich führte hier erst die Kreisreform 1973 zum
verwaltungstechnischen Brückenschlag und in der Folge zwei Jahre später zur Eingemeindung von Rengetsweiler nach Meßkirch. Wenngleich dieser Anschluss nicht gerade mit fliegenden Fahnen
vollzogen wurde, so sei hier doch die abschließende Bemerkung gestattet, dass auf diese Weise 1975 endlich wieder zusammenkam, was 800 Jahre zuvor, nämlich zur Zeit der Grafen von Rohrdorf, schon einmal zusammengehört hatte.
Literatur:
Franz Haug: Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte einiger hohenzollerischer Gemeinden.
In: Hohenzollerische Heimat 4/1935, S. 27f., 33-35, 46f.; 5/1936, S. 5f., 1 Of., 15f., 26f.;
Johann Adam Kraus: Zur Ortsgeschichte von Thalheim und Rengetsweiler. In: Hohenzollerische Heimat 10/1941, S. 1-5;
Walther Genzmer (Hg.): Die Kunstdenkmäler Hohenzollerns. Bd. 2.
Stuttgart 1948, S. 277f.;
Eberhard Gönner: Wappenbuch des Landkreises Sigmaringen. Stuttgart 1958, S. 44;
Dieter Wilhelm Mayer: Die Grafschaft Sigmaringen und ihre Grenzen im 16. Jahrhundert. Die Rolle des Forsts beim Ausbau
der Landeshoheit. Sigmaringen 1959;
Edmund Bercker: Kirchen-, Kapellen- und Altarpatrozinien im Kreis
Sigmaringen. 0.0. 1966, S. 112;
Heinrich Löffler: Die Weilerorte in Oberschwaben. Stuttgart 1968;
Maren Rehfus: Das Zisterzienserinnenkloster Wald.
Grundherrschaft, Gerichtsherrschaft und Verwaltung. Sigmaringen 1971;
Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden. Bd. 7. Stuttgart 1982, S. 819f.;
Maren Kuhn-Rehfus: Das Zisterzienserinnenkloster Wald. (Germania
Sacra, NF 30, Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz: Das Bistum Konstanz, Bd. 3). Berlin / New York 1992;
Hermann Schmid: Die Statuten des Landkapitels Meßkirch von 1719 als
historisch-statistisch- topographische Quelle. Mit kongruenztheoretischen Überlegungen hinsichtlich der hochmittelalterlichen Grafschaften Rohrdorf und Sigmaringen unter Einbeziehung der alemannisch-fränkischen Gebilde Gau, Baar und Huntar Überlingen 1995.
Andreas Zekorn: Zwischen Habsburg und Hohenzollern: Verfassungs- und Sozialgeschichte der Stadt Sigmaringen im 17.
und 18. Jahrhundert. (Arbeiten zur Landeskunde Hohenzollerns 16). Sigmaringen 1996.